Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0. Angebots- und Preisgestaltung
Die Preise werden dem Auftraggeber im Angebot projektspezifisch und individuell vorgeschlagen und mit ihm vereinbart. Art, Umfang, Dauer und sonstige Eigenschaften des Projektes ergeben sich aus dem Vertrag. Insoweit handelt es sich bei Angeboten von Grand Promotion um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Soweit im Angebot für Teilleistungen Einzelpreise aufgeführt werden ist dies unverbindlich und dient lediglich der Darstellung gegenüber dem Auftraggeber, wie sich der Projektpreis voraussichtlich zusammensetzt, da die Einzelpreise von Ressourcen, Zeiträumen saisonalen Bedingungen und Kurzfristigkeit oder projektspezifischen Verpflichtungen abhängen und im Einzelfall angepasst werden müssen. Ändern sich nach Vertragsabschluss Art, Mängel, Zeit und Umfang oder sonstige erhebliche Eigenschaften des Projektes gegenüber den vertraglich vereinbarten entsprechenden Positionen ist der Preis entsprechend anzupassen. Nimmt das Projekt länger als vier Monate in Anspruch und ändern sich zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung die marktüblichen Preise, sodass sich dies auf die Kalkulationsgrundlage des Projektpreises auswirkt, kann der Preis von Grand Promotion angepasst werden. Das gleiche gilt, wenn der vom statistischen Bundesamt für öffentliche Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2005 = 100 gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichen Index um mindestens 10 % steigt; auch dann kann Grand Promotion eine Anpassung des Projetpreises verlangen. Maßstab dafür soll die Veränderung des Indexes sein, soweit dies der Billigkeit entspricht oder ein anderer sachlicher Grund vorliegt. Darüber hinaus behält sich Grand Promotion das Recht vor, die Preise jederzeit auch für bereits vereinbarte Preise anzupassen. Die Preisänderung wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde jedoch das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen und ist innerhalb von fünf Werktage nach Erhalt der Information des Kunden über die Preiserhöhung gegenüber Grand Promotion zu erklären.
2.0. Auftragskündigung und -stornierung
Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses liegt z.B. bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Kunden vor. Kündigt Grand Promotion aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund, kann Grand Promotion die bis dahin anfallenden Leistungen gegen Nachweis abrechnen. Dem Kunden steht bis zum Veranstaltungsbeginn ein Recht zur Stornierung zu. Im Falle einer solchen Stornierung ist Grand Promotion berechtigt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 %, bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 50 %, bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 80 % und ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
3.0. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Grand Promotion aufrechnen bzw. verrechnen. Der Kunde ist zudem nur mit durch Grand Promotion anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
4.0. Sonstiges
Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinen Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.